F l u g p l a t z o r d n u n g - 2 0 0 6
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Die Voraussetzung für die Teilnahme am Flugbetrieb ist die Mitgliedschaft beim MFC Strudengau.
Vor Inbetriebnahme des Senders ist die Quarznummer von der Quarztafel abzunehmen.
Weiters ist eine Quarzfahne am Sender anzubringen. -
Verbrennungsmotoren müssen einen wirksamen Schalldämpfer haben.
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Starts und Landungen haben auf der dafür vorgesehen Landebahn in Längsrichtung, gegen die Windrichtung, zu erfolgen. Wobei sich der Pilot unmittelbar neben der Landebahn aufzuhalten hat. Starts und Landungen sind mit den anderen Piloten abzusprechen.
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Das Überfliegen der Zuschauer sowie der Parkflächen ist verboten.
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Das Betreten des Flugfeldes ist für Zuschauer untersagt.
Eltern haften für ihre Kinder! -
Das Überfliegen von landwirtschaftlichen Flächen auf denen gearbeitet wird ist untersagt. Es ist verboten in die Nähe von Tieren zu fliegen. Weiteres ist das Fliegen nördlich des Flugplatzes zu Unterlassen.
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Der Flugbetrieb ist generell von 9.00 Uhr bis eine Stunde vor Sonnenuntergang gestattet.
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Die in Österreich geltende gesetzliche Luftfahrordnung ist einzuhalten.
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Für Personen- und Sachschäden übernimmt der MFC Strudengau keine Haftung.
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Jeder Modellflieger muss in Besitz der gültigen AERO - CLUB VERSICHERUNG sein.
Schäden sind unverzüglich dem Obmann zu melden. -
Gastpiloten brauchen für die Teilnahme am Flugbetrieb die Anwesenheit eines Mitgliedes des MFC Strudengau und müssen in Besitz der AERO - CLUB VERSICHERUNG sein. Auf Verlangen ist der Versicherungsbeleg vorzuweisen.
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Für die ordnungsgemäße Behandlung und Reinhaltung des Platzes und der baulichen Einrichtung ist jeder Benützer verantwortlich.
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Es herrscht ein Turbinen- und Pulsotriebwerkeverbot für Flächenflugzeuge. Das Verbot kann vom Vorstand für Veranstaltungen aufgehoben werden.
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Bei groben Verstößen gegen die Flugplatzordnung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
- Auf dem Flugplatz herrscht für Piloten generelles Alkoholverbot.
- Vor Inbetriebnahme eines Modells ist der Name des Piloten ins Fluglogbuch einzutragen.
Der Obmann:
Brandstätter Rudolf
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