- Die Mitglieder sind verpflichtet bei Arbeiten für den Verein tatkräftig mitzuarbeiten. Bei Nichteinhalten der Mitarbeit kann der Vorstand einen angemessenen Betrag als Entschädigung festlegen.
- Zu Arbeiten für den Verein zählen: Neu und Zubau von Clubeinrichtungen, Wettbewerbe, Ausstellungen, Flugtage, Reparaturarbeiten, diverse Reinigungsarbeiten , usw.
- Die Mitglieder sind verpflichtet die Einrichtungen des Vereins in Ordnung und Sauber zu halten, sowie die Flugplatzordnung, Vereinsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen genauestens einzuhalten.
- Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen von Punkt 2 kann nach dreimaliger Mahnung ein Mitglied vom Verein ausgeschlossen werden.
- Bei Unfällen durch den Flugbetrieb übernimmt der Verein keinerlei Haftung.
- Die Mitglieder sind verpflichtet den Mitgliedsbeitrag und sonstige Zahlungen unaufgefordert innerhalb eines Monats nach erhalt des Zahlscheines einzuzahlen.
- Der Verein hat das Recht, bei Nichteinzahlung des Mitgliedsbeitrages und sonstigen Zahlungen, innerhalb eines Monats und nach einer schriftlichen Mahnung mit einer Frist von zwei Wochen ein Mitglied auszuschließen.
- Auf dem Flugplatz des MFC - Strudengau herrscht ein Staustrahl- oder Pulsotriebwerke und Turbinenverbot für Flächenflugzeuge. Der Vorstand kann dieses Verbot für den Zeitpunkt einer Veranstaltung aussetzen.
- Auf dem Flugplatz herrscht für Piloten generelles Alkoholverbot.
- Es darf nur mit einer gültigen AERO - CLUB Versicherung geflogen werden.
- Die Modelle müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.
- Der Ausschluss von Mitgliedern muss vom Vorstand mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
Der Vorstand
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